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Aktuelle Informationen

Hier sind aktuelle Informationen rund um die Immobilie in aller Kürze bereit gestellt.

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LBO-NRW: Dachausbau und Aufstockung künftig leichter
Der Ausbau von Dächern und die Aufstockung von Wohnhäusern ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) künftig verfahrensfrei möglich, wenn sie statisch unbedenklich sind. Die neue Landesbauordnung (LBO) NRW soll die Schaffung von Wohnraum erleichtern. Der Ausbau von Obergeschossen soll in Gebäuden, die vor dem 01.01.2019 errichtet worden sind, erleichtert werden, wenn er der Entstehung neuen Wohnraums dient. Neu gebaute, offene Parkplätze für Gewerbeflächen müssen ab 35 Stellplätzen in NRW künftig mit Fotovoltaik-Anlagen überdacht werden.
Der nachgebesserte Gesetzentwurf der Landesregierung NRW für ein "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018" (Stand 4.12.2020) wurde am 30.6.2021 mehrheitlich vom Landtag beschlossen.

Heizkostenverordnung 2021: Novelle ist beschlossen
Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Die Verordnung sieht eine Sanktion für die Verletzung der neu eingeführten Installationspflichten sowie der neuen Informationspflichten vor. Die Nutzer können den auf sie entfallenden Kostenanteil um 3 % kürzen, wenn der Gebäudeeigentümer pflichtwidrig keine fernablesbaren Geräte installiert oder seinen Informationspflichten nicht nachkommt. Bei mehreren Pflichtverstößen summieren sich die Kürzungsrechte. Unberührt von der Neuregelung bleibt die in § 12 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV normierte Möglichkeit, die Abrechnung um 15 % zu kürzen, soweit Wärme und Warmwasser nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die kommende Sitzung der Länderkammer ist für den 17.9.2021 angesetzt. Nach deren Zustimmung wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Novelle der Heizkostenverordnung tritt dann am Tag nach der Verkündung im BGBL in Kraft.

WEMoG 2020 - erneute Reform ist seit dem 01.12.2020 in Kraft
Das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)“ ist seit dem 01.12.2020 in Kraft treten. Durch diese WEG-Reform 2020 sind - neben zahlreichen Änderungen - unter anderem auch bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Genehmigung für bauliche Veränderungen einzelner Eigentümer vereinfacht worden.
Den neuen Gesetzestext finden Sie auf der externen Seite des BMJV über den nachstehenden Link: W E M o G

Zensus 2021 verschoben
Die für 2021 geplante EU-weite Volkszählung (Zensus) wurde wegen der Corona-Krise um ein Jahr verschoben. Das entsprechende Gesetz ist am 10.12.2020 in Kraft getreten. Als neuer Stichtag ist der 15.05.2022 festgelegt worden. Diese Gebäude- und Wohnungszählung wird dabei allerdings aufwendiger als beim Zensus 2011.

GEG - Gebäudeenergiegesetz - seit 01.11.2020
Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es wird das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablösen und miteinander vereinen. Elementare materiell-rechtliche Änderungen sind hiermit nicht verbunden.
Den Gesetzestext finden Sie auf der externen Seite des BMJV über den nachstehenden Link: Gebäudeenergiegesetz
CORONA - Pandemie: aktuelle Sonderregelungen zum Wohnungseigentumsgesetz
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) hat am 23.03.2020 bekannt gegeben:
Inzwischen sind in allen Bundesländern behördliche Anordnungen in Folge des Corona-Virus mit drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden, welche sich auch spürbar auf die Tätigkeit von Immobilienverwaltungen auswirken. So erschwert die Ausbreitung des neuartigen Virus auch die Durchführung von Eigentümerversammlungen zunehmend. Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine entsprechend temporär geltende Regelung zum Wohnungseigentumsgesetz, die noch in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Der VDIV Deutschland stand hierzu in den vergangenen Tagen im engen Kontakt zum BMJV.
Sonderregelungen zum WEG - was nun gilt:
1. Der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.
2. Der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort.
3. Aussetzen der Eigentümerversammlungen

Alle Informationen können Sie der beigefügten VDIV-Handlungsempfehlung entnehmen. März 2020 Sonderregelungen zum WEG
neue WEG Reform steht an
Die letzte WEG-Reform ist zum 1.7.2007 in Kraft getreten - nun soll bis Ende 2019 ein Gesetzentwurf zu einer erneuten WEG-Reform vorliegen. Umfangreiche Änderungen sind vorgesehen - es bleibt aber abzuwarten, welche Sachverhalte sich im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen werden.

Erdgas - Umstellung von L-Gas auf H-Gas u.a. in MG, VIE, GV
L-Gas (niedriger Brennwert) steht aufgrund rückläufiger Fördermengen künftig nur noch begrenzt zur Verfügung. Daher wird in den mit L-Gas versorgten Gebieten deutschlandweit die Versorgung in den nächsten Jahren auf H-Gas (höherer Brennwert) umgestellt. Die Umstellung wird sich über mehrere Jahre erstrecken und soll in der Region ab 2021 beginnen. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten müssen alle mit Gas betriebenen Geräte und Anlagen auf die neue Erdgasqualität eingestellt werden.
Bei Fragen zum Thema: Rufnummer der NEW-Netz Helpline: 02451 - 624 6246 (Mo-Fr. 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

ACHTUNG ! Wir sind umgezogen !
Nach fast 15 Jahren ist unser Verwaltungsbüro in der 11. KW 2018 innerhalb Wegbergs umgezogen. Seit dem 19.03.2018 sind wir unter der neuen Geschäftsadresse:
W. Kartelmeyer & Partner GmbH
Beecker Str. 115, 41844 Wegberg
zu den üblichen Bürozeiten erreichbar. Die bekannte Rufnummer und Emailadresse sind unverändert.

DVB-T2
Der TV - Empfang privater Fernsehsender mit DVB-T (Abkürzung für: "Digital Video Broadcasting - Terrestrial"; deutsch: "Überallfernsehen") wird zum 29.03.2017 abgeschaltet; in 2019 beenden auch alle übrigen Sender deren Übertragung. Die Fernsehprogramme werden dann über den Nachfolgestandard DVB-T2 in höherer HD-Auflösung übertragen. Der DVB-T2-Standard ist zu DVB-T inkompatibel. Für den Antennenempfang muss ein neuer Empfänger anschafft oder ein neueres TV-Gerät mit eingebauten DVB-T2 Receiver verwendet werden. Neben der deutlichen besseren HD-Bildqualität ist auch eine verbesserte Programmvielfalt (bis zu 40 Programme - abhängig von der Region) zu erwarten. Private HD-Sender übertragen ihre Programme dann aber nur noch verschlüsselt. Wer einen privaten HD-Sender mit DVBT-2 empfangen will, muss ab Mitte 2017 dann 69 Euro im Jahr zahlen.
Rauchwarnmelder zum 01.01.2017 - nicht vergessen
Nach § 49 Abs. 7 BauONRW besteht auch bei Bestandsimmobilien in NRW die Pflicht, die Wohnungen bis spätestes zum 31.12.16 mit Rauchwarnmelder auszustatten.

BGH kippt Darlehnsgebühr bei Bauspardarlehn
Für die Auszahlung eines Bauspardarlehns darf eine Bausparkasse keine Darlehnsgebühr mehr verlangen. Eine entsprechende Klausel hat der Bundesgerichtshof am 08. November 2016 für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 552/15). Der Kunde werde dadurch unangemessen benachteiligt. Der BGH gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt. Mit seiner Entscheidung hat der BGH ein gegenteilig lautendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben. Die Stuttgarter Richter hatten die Gebühr als Preis für das Recht des Darlehnsnehmers auf eine jederzeitige, kostenlose Sondertilgung interpretiert und für rechtens erklärt. Wer eine entsprechende Gebühr gezahlt hat, sollte prüfen, ob er diese von der Bausparkasse zurückfordert. Unklar ist noch, ab wann die 3-jährige Verjährungsfrist in solchen Fällen läuft.

Smartphone-App: NINA
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat die Smartphone-App NINA (= Notfall-,Informations- und Nachrichten-App) entwickelt. Wer die App auf sein Smartphone lädt, kann damit aus den Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte unmittelbar über eine Gefahr und sinnvolle Schutzmaßnahmen informiert werden. Auch Unwetterwarnungen werden über diese App verbreitet. Sie meldet sich bei Gefahr mit einem akustischen Signal. Die Warn-App NINA ist kostenfrei erhältlich über iTunes und den Google play Store. Bitte beachten Sie, dass zum Empfang von Warnungen als Push-Benachrichtigung Google-Play-Dienste erforderlich sind.

Vermieterbescheinigung beim Auszug entfällt
Am 01.11.2015 trat das neue Meldegesetz in Kraft. Zum 01.11.2016 wird das Gesetz schon wieder geändert. Das erste Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften" wurde 23. September verabschiedet und am 14. Oktober im Bundesgesetzblatt (Nr. 48/2016) verkündet worden. Ab dem 1. November müssen Vermieter damit beim Auszug des Mieters keine Wohnungsgeberbestätigung mehr ausstellen. Dieses ugs. auch als "Vermieterbescheinigung" bezeichnete Dokument ist dann nur noch beim Einzug (innerhalb von 14 Tagen) nötig.

Ab 1.1.2015 müssen neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden
Zum Jahreswechsel treten das novellierte Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Künftig müssen alle neuen und erneuerten Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme dem zuständigen Eichamt gemeldet werden. Anzeigepflichtig ist der Verwender, der die Funktionsherrschaft über das jeweilige Messgerät innehat, und damit über die rechtliche und tatsächliche Funktionskontrolle des Gerätes verfügt, in der Regel der Eigentümer.

Änderungen im Meldegesetz
Auch für Vermieter gibt es im neuen Meldegesetz in § 19 MeldFortG einige Änderungen. Diese sollen allerdings erst ab dem 01.05.2015 gelten. Meldet sich ein Mieter nämlich ab oder um, muss er hierzu künftig die Bestätigung des jeweiligen Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorlegen. Wahlweise kann der Wohnungsgeber seine Erklärung auch elektronisch gegenüber der Meldebehörde abgeben. Die Vermieterbescheinigung muss dem Mieter innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen - sonst drohen hohe Bußgelder.

Grunderwerbssteuer in NRW wird angehoben
Die Grunderwerbsteuer wird in Nordrhein-Westfalen Anfang 2015 von 5 auf 6,5 Prozent steigen.

Hartz IV
Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher.

Mindestlohn
Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift ab 01.01.2015.

Kirchensteuer
Künftig führen Banken, Versicherungen und Wohnungsbaugenossenschaften auch die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab.

SEPA-Starttermin auf 01.08.2014 verschoben
Die SEPA Umstellung wird später als ursprünglich zum 01.02.2014 geplant stattfinden. Die EU-Kommission hat die Frist für die Umstellung am 09.01.2014 auf die neuen (für die BRD) einheitlichen 22-stelligen Kontonummern um sechs Monate bis 31.07.2014 verlängert. Als Begründung wird dafür angeführt, dass es absehbar Probleme beim Zahlungsverkehr geben könnte, da offenbar noch immer viele Firmen und Verbände nicht auf die Umstellung vorbereitet sind.

Die Zahlungsverkehrumstellung auf SEPA bei der Hausverwaltung Walter Kartelmeyer & Partner GmbH wurde plangemäß vorgenommen.
EnEV 2014 seit 01.05.2014 in Kraft
Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 haben sich wichtige Änderungen ergeben. Wichtigeste Änderungen für Bestandimmobilien:
- alte Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 01.01.2015 außer Betrieb genommen werden (Ausnahmen: Niedertemperatur/Brennwertkessel),
- oberste Geschossdecken, die die Mindestwärmeschutz nicht erfüllen, müssen bis Ende 2015 gedämmt sein.
- Bei Vermietung bzw. Verkauf muss der Energieausweis künftig spätestens mit dem Kaufvertrag/Mietvertrag der Energieausweis oder eine Kopie davon ausgehändigt werden

Die 30-Jahre-Altersgrenze wandert in den kommenden Jahren mit: Ab 2016 müssen also auch alle Heizkessel getauscht werden, die im Jahre 1985 eingebaut wurden.

Auch Besitzer alter Holzöfen müssen tätig werden. Bestimmte Modelle müssen mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Modelle, die vor dem Jahr 1975 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen dann ausgemustert werden. Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor.
Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie auf der DENA Seite unter: www.dena.de und unter: www.enev-online.com


SEPA (Single Euro Payments Area)
Durch die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraumes SEPA soll sich der Euro-Zahlungsverkehr europaweit und in Deutschland einfacher gestalten. Zum 01.02.2014 wird das nationale Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften umgestellt. IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzen dann Kontonummer und Bankleitzahl. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Bankfiliale und unter: www.deutsche-bank.de/start-sepa
Erneute Änderung der Trinkwassernovelle 2011
Am 12.10.2012 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet. Gegenüber der erst im November 2011 in Kraft getretenen Novellierung der Trinkwasserverordnung bringt die jetzige Beschlussfassung deutliche Erleichterungen für die Immobilienwirt-schaft. Die Erstbeprobungsfrist wurde bis zum 31.12.2013 verlängert. Gleichzeitig kommt es zum dreijährigen Prüfintervall. Die bisher jährlich geltende Regelung entfällt. Zudem sollen nur noch Meldungen an die Gesundheitsämter erfolgen, wenn festgelegte Grenzwerte überschritten werden. Die erste Legionellen-Untersuchung muss nun bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen. Der Beschluss des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung wird unter der Drucksachen-Nummer 525/12 vom 12.10.2012 geführt.
Einbau eines Wärmemengenzählers bei zentraler Trinkwassererwärmung ist ab 2014 Pflicht.
Gemäß § 9 Abs. 2 der aktuellen Heizkostenverordnung ist der auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallene Anteil der Wärmemenge ab dem 31.12.13 zu messen. Dazu ist ein Wärmemengenzähler (WMZ) zur Erfassung der Energiekosten für die zentrale Warmwassererwämung einzubringen. Der WMZ unterliegt den Eichvorschriften und ist alle 5 Jahre zu erneuern bzw. nachzueichen. Näheres unter: www.techem.de/waermezaehler
Rauchwarnmelder auch bei Bestandsimmobilien in NRW ab dem 01.01.2017 Pflicht.
Nach § 49 Abs. 7 BauONRW sind Rauchwarnmelder in NRW auch bei Bestandsimmobilien Pflicht und bis spätestes zum 31.12.16 nachzurüsten:
- Eigentümer haben die Räume (Schlafräume, Kinderzimmer) sowie Flure (über die Rettungswege führen) mit Rauchwarnmelder auszustatten
- Betriebsbereitschaft hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen.
Näheres unter: www.techem.de/rauchwarnmelder
VG Media - Lizenzgebühren für den Empfang privater Rundfunk- und Fernsehsender
Nach dem Urheberrechtsgesetz sind Wohnungseigentümergemeinschaften und private Vermieter, die für ihre Gebäude eine gemeinschaftliche Antenne oder einen gemeinschaftlichen Kabelanschluss zum Empfang privater Rundfunk- und Fernsehsender unterhalten, zur Zahlung von Lizenzgebühren an die privaten Sendeanstalten verpflichtet. Diese Lizenzgebühren werden derzeit von der Verwertungsgesellschaft VG Media geltend gemacht. Die Lizenzgebühren werden dafür fällig, dass über eine gemeinschaftliche Antenne die Sendesignale der privaten Sender empfangen und hausintern auf die einzelnen Wohnungen weitergeleitet werden. Nähere Informationen über die Tätigkeit der VG Media erhalten Sie über deren Internetseite unter www.vgmedia.de.
Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ab 01.11.2011 in Kraft
Seit dem 01.11.2011 gelten die Bestimmungen der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwVO). Der Gesetzgeber will mit der Novellierung der Trinkwasserverodnung für eine gleichbleibend hohe, für den Menschen gut verträgliche und unbedenkliche Wasserqualität sorgen. Die regionalen Wasserversorgungsunternehmen haben die Verpflichtung, für Wasser in reiner, den Bestimmungen der TrinkwV entsprechender Zusammensetzung, bis zum Übergabepunkt des Gebäudes zu sorgen. Ab dem Hauptwasserzähler des jeweiligen Gebäudes tragen die Eigentümer und Bewohner die Verantwortung für die Wasserqualität selbst. Um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können, wird um aktive Mithilfe gebeten. Hausbewohner werden gebeten, bei Veränderung der Wasserqualität, beispielsweise durch Veränderung des Geruchs, der Farbe oder des Geschmacks, unverzüglich Ihren Vermieter oder die Verwaltung zu informieren. Eine Ausnahme stellt die geschmackliche und farbliche Veränderung des Wassers nach Ortsnetzspülung durch das Wasserversorgungsunternehmen dar, die eine Spülung des Leitungsnetzes zuvor öffentlich bekannt gegeben hat. Dabei kann das Wasser einen chlorhaltigen Geschmack und/oder Geruch aufweisen. Dies ist für den Menschen i.d.R. unbedenklich und unschädlich. Weitergehende Informationen dazu auch über das BMG unter: Bundesministerium für Gesundheit
Zensus 2011
Zum Stichtag 9. Mai 2011 findet ein Volks- und Wohnraumzählung in Deutschland statt. Dazu wird Vermietern und Wohnungseigentümern ein umfangreicher Fragebogen zugeschickt, in dem neben allgemeinen und detaillierten Angaben zu dem Gebäude auch Angaben zu Ihrer Wohnung und - sofern diese vermietet ist - zu dem Bewohner machen müssen.
Thermostatventile und Heizkörper - BGH Urteil vom 08.07.2011, V ZR 176/10
Nach der bislang vorherrschenden Rechtsmeinung standen Thermostatventile im Gemeinschaftseigentum (OLG Hamm, Beschluss v. 6.3.2001, 15 W 320/00; OLG Stuttgart, Urteil v. 13.11.2007, 8 W 404/07). Die Kosten für ihre Reparatur und den Austausch sind bislang Kosten der Verwaltung gewesen. Als Konsequenz der verfestigenden Rechtsprechung, waren unabhängig einer anderweitiger Regelungen in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung die Thermostat- oder Heizungsventile dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen. Hiervon konnte auch nicht durch Vereinbarung oder aber entsprechende Bestimmungen in der Teilungserklärung abgewichen werden. Aufgrund aktueller Bundesgerichtshof - Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 08.07.2011, V ZR 176/10) muss nun jedoch ein solcher Fall künftig anders beachtet werden:
Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Sondereigentum sind dann, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung, auch Heizungs- und Thermostatventile und ähnliche Aggregate. Demnach sind die Regelungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (die bisher umgedeutet werden mussten) nunmehr maßgeblich. Obwohl es sich bei einer gemeinsamen Zentralheizungsanlagen (inkl. Steigeleitungen und Heizkörpern) um ein "geschlossenen System" handelt, sind - so die Ansicht der BGH-Richter vom V. Senat - die in der Wohnung aufgestellten Heizkörper und die Thermostatventile nebst Anschlussleitungen bis zum Hauptstrang bei entsprechender Regelung in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Sondereigentum zuzuordnen. Anderweitigen Argumenten von Heizungsfachleuten, dass z.B. die Rohrleitungsdimensionierung der Heizungsanlage und die darin befindliche Heizwassermenge in allen Heizkörpern entscheidend ist (u.a. für hydraulischen Abgleich), sind die Richter nicht gefolgt.
Analoger SAT-TV - Empfang wird 2012 eingestellt
Am 30. April 2012 wird der analoge TV-Sendebetrieb eingestellt. Sollten Unsicherheit bestehen, ob ein digitales Satellitensignal bereits empfangen wird, kann dies mit Hilfe des Videotextes herausgefunden werden. ARD, ZDF, RTL, SAT1 und ProSieben haben auf der Videotextseite 198 einen Hinweis zur Abschaltung der analogen Übertragungstechnik geschaltet. Sollten auf dieser Videotextseite der einen Hinweis "Sie empfangen bereits digital" zu sehen sein, besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf. Anderenfalls ist eine Umrüstung erforderlich. Dabei ist auch zu beachten, dass insbesondere ältere, in Haus verlegte Antennenkabel (> 20 Jahre) häufig eine erhöhte Störanfälligkeit mit der digitalen Signalübertragung zeigen.

 
 
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