W. Kartelmeyer u. Partner GmbH

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Mieterabrechnungen

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten innerhalb der Wohnung (Sondereigentum) oder des Sondernutzungsrechtes obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst.
Bei der Verwaltung vermieteten Sondereigentums, stehen wir - neben der umfangreichen Sondereigentumsverwaltung - unseren Eigentümern aber u.a. auch optional mit den unten aufgeführten Einzeldienstleistungen zur Seite:


Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Mieter
Nicht alle Nebenkosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind mieterumlagefähig. Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Mieter sind allgemein folgende Unterlagen (als Kopien) einzureichen:
  • Mietvertrag u. ggf. nachträglichen Zusatzvereinbarungen
  • zugehöriger Grundbesitzabgabenbescheides
  • Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Bescheinigung der haushaltsnahen Dienstleistung (§ 35a EStG)
  • Angabe der gezahlten Kaltmieten u. NK-Vorauszahlungen des Mieters.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Betriebskostenabrechnungen für Mieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet worden sein müssen. Rechnet man die Betriebskosten zu spät ab, kann das nachteilige Folgen bei Nachforderungen haben. Eine verfristete Abrechnungsnachzahlung muss vom Mieter nicht gezahlt werden. Auf Abrechnungsguthaben und verspäteter Abrechnung hat dies allerdings keine Auswirkungen. Hier besteht unverändert ein Anspruch des Mieters auf Auszahlung.

Erläuterungen der Betriebskostenabrechnung gegenüber Mieter oder Dritten
Aufwandsabhängig

Erstellung von Mieterhöhungen
Aufwandsabhängig

Da eine faire Preisgestaltung für die o.a. Dienstleistungen von Ihren Vorgaben/Unterlagen abhängen, bitten wir im jeweiligen Einzelfall um Rücksprache.

Sollte der von Ihnen erwünschte Service hier nicht angegeben sein, so sprechen Sie uns bitte einfach an. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine entsprechendes Angebot.

 
 
Walter Kartelmeyer & Partner GmbH


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